Outer Rim   e.V.

Outer Rim e.V.

Ein Verein der gemeinnützige Ziele verfolgt hinsichtlich Förderung von Kunst, Kultur und der geistigen Entwicklung




Hallo, du bist hier auf der Seite des Outer Rim e.V. .

Wir haben uns der Förderung von Kunst und Kultur, sowie der geistigen Entwicklung des Menschen verschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, veranstalten wir, völlig gemeinnützig, sogenannte Liverollenspiele, oder auch LARPs genannt, in bekannten Genres der Populärkultur. Der künstlerische Aspekt kommt dann durch die Kostüme, Kulissen, welche ihr und wir selbst herstellen. Aber auch die Unterstützung bekannter Künstler, welche in dem Bereich arbeiten dient uns dazu, euch ein stimmiges Bild des jeweiligen Genres zu liefern. Der Aspekt der geistigen Entwicklung kommt durch das Spiel mit den anderen Teilnehmern auf unseren Veranstaltungen.

Was ist LARP?

LARP heißt live action role playing (game), kurzum es ist ein Rollenspiel, das nicht im Kopf, sondern live, d.h. in der realen Welt, stattfindet. Die wörtliche deutsche Übersetzung des Begriffs "LARP" ist einfach "Live-Rollenspiel". Da sich die Wenigsten darunter auf Anhieb etwas vorstellen können, gibt es einige Umschreibungen wie z.B. "Improvisations-Charakterspiel" oder "historisches Laientheater".

Quelle: http://www.larpwiki.de/LARP

Ein LARP ist ein Spiel, in dem du das sein kannst, was du möchtest. Es wird nur durch das Genre und durch evtl. Einschränkungen der Veranstalter begrenzt. Es kann durchaus sein, dass gewisse Figuren, aufgrund des Hintergrundes nicht zugelassen sind. Informiere dich daher immer ob du auch das darstellen kannst was du möchtest. Nichts ist frustrierender als mit der falschen Rolle, genannt Charakter, auf einer Veranstaltung aufzutauchen. Ansonsten ist es ein Hobby, das deiner Fantasie freien Lauf lässt. Du kannst ein Ritter in strahlender Rüstung, ein harter Cowboy oder ein findiger Detektiv sein, natürlich je nach Genre. Wir freuen uns darauf dich auf einer unserer Veranstaltungen zu sehen.


Liebe Grüße, der Vorstand des Outer Rim e.V.

Folgt uns für mehr Input

Vorstand und Fördermitglieder

Vorstand

Wie jeder gute Verein hat natürlich auch der Outer Rim e.V. einen Vorstand. Wir nennen sie auch liebevoll unsere Sklaventreiber. Spaß bei Seite, diese drei stehen voll und ganz hinter unseren Zielen. Sie haben sich freiwillig zur Wahl gestellt und sorgen dafür, das wir euch tolle Veranstaltungen bieten können. Unser Vorstandsmitglieder sind:

1. Vorstand

Christian Peter

2. Vorstand

Daniela Wefers

Kassenwart

Gertraud Peter

Förder mitglieder

Du willst uns unterstützen? Das kannst du gerne machen. Wir nehmen gerne kleine regelmäßige Geldbeträge an. Diese verwenden wir dann um unsere Veranstaltungen noch besser auszustatten und somit euch eine immer größere Immersion liefern zu können.

Was musst du dafür machen? Dafür meldest du dich unter

Fördermitglied

an.


Selbst ein kleiner monatlicher Betrag hilft uns.


Was hast du davon Fördermitglied zu sein?

Nun zunächst hast du unseren Dank und das Wissen eine gute Sache zu unterstützen. Dann bekommst du ein Patch unseres Logos mit dem Zusatz „Supporter“. Aber jetzt kommt das Beste. Wenn du Fördermitglied bist, hast du ein Vorkaufsrecht für alle unsere Veranstaltungen. Das bedeutet, das deine Anmeldung bevorzugt behandelt wird und du so sicher sein kannst, auf jeden Fall unsere Veranstaltungen besuchen zu können.

Ist dir das nicht einen kleinen Betrag wert?

Und je mehr von euch, die uns so unterstützen, umso besser wird es für alle.

Denn wir vom Vorstand des Outer Rim e.V. hoffen für euch unvergessliche Momente auf unseren Veranstaltungen zu schaffen.

Liebe Grüße der Vorstand des Outer Rim e.V.

Hintergrund

Star Wars LARP

IT

Informationen

Es war einmal vor langer Zeit, in einer weit, weit entfernten Galaxis

Episode 0

Der Hintergrund zu Gaslin VII und der Anax Anon


Gaslin, ein gelber Zwergstern im Outer Rim, wird nur von einem Gürtel aus Trümmern und Asteroiden umkreist. In diesem Gürtel gibt es sieben Zwergplaneten, welche es geschafft haben die Kugelform zu erreichen. Der größte von diesen Zwergplaneten ist mit Gaslin VII markiert. Bis kurz vor den Klonkriegen war in diesem Bereich der Galaxis vollkommen unbedeutend. Der einzige Grund für die Kartierung war die Lage an der Hyperraumroute des Corellian Run, zwischen Tatooine und Ryloth. Und das auch nur um nicht in den gelben Zwerg zu fliegen.

Doch kurz vor der Lossagung der Konföderation unabhängiger Systeme von der alten Republik errichtete die Handelsföderation auf Gaslin VII mehrere Anlagen und brachten ihn in eine 24 Standardstunden dauernde Rotation. Zu den Anlagen gehörten Atmosphärenerzeuger, ein Schwerkraftsystem, eine Coaxiumrafferinerie und ein Raumhafen der Kategorie vier. Gerade mal ausreichend, um hier Raumschiffe warten und betanken zu können.

21 VSY wurde Gaslin VII von der Galaktischen Republik erobert und besetzt. Von hier aus wurden einige Offensiven der Republik ausgeführt und Siedler kamen nach Gaslin VII um dort die notwendige Infrastruktur auszubauen und den Raumhafen mit Leben zu füllen.

Während der Zeit des Galaktischen Imperiums war Gaslin VII von keinerlei strategischer Bedeutung und das Imperium hatte dort auch nur eine einzelne Kompanie Sturmtruppen stationiert, so dass sich der Raumhafen zu einem inoffiziellen Freihafen entwickeln konnte. 3 NSY wurde diese Kompanie abgezogen und Gaslin VII wurde endgültig ein Freihafen. Weiterer Grund für diese Entwicklung waren, die im Gaslin System vorhandenen Gravitationsanomalien, die es großen Schiffen unmöglich machen, die Hyperraumroute ins System zu nutzen, ohne zerfetzt zu werden.

In regelmäßigen Abständen machen diese Anomalien sogar für alle Schiffe über der Größe eines Shuttles ein Eindringen in das innere System, und damit auch nach Gaslin VII, unmöglich.

Um die Versorgung von Gaslin VII zu gewährleisten, kommt alle dreißig Standardtage der zum Multidocking umgebaute Versorgungsfrachter Anax Anon an den Lagrange–5–Punkt von Gaslin VII. Gemäß den ungeschriebenen Gesetzen der Raumfahrt bietet die Anax Anon jedem eine Andockmöglichkeit, kostenlose Basisunterkunft, Standardgravitation, Trinkwasser, Sauerstoff und sanitäre Einrichtungen. Vom L5-Punkt aus kann er sicher seine Ladung mit Shuttles nach Gaslin VII bringen. Ohne die Versorgung der Anax Anon wäre kein dauerhaftes Leben auf Gaslin VII möglich. Viele Bewohner nutzen die Anwesenheit des Schiffes um auf der Anax Anon Zeit zu verbringen, zu handeln, Nachrichten auszutauschen, Informationen zu sammeln und so weiter.

Wir schreiben das Jahr 9 NSY, der Imperator starb mit dem zweiten Todesstern. Dennoch herrscht kein Frieden in der Galaxis. Die neue Republik befindet sich noch immer im Krieg mit den Resten des Imperiums. Gleichzeitig ist sie dabei die Demokratie wieder in der Galaxis einzuführen und die Ordnung wiederherzustellen. Imperiale Warlords sind dabei ihre Pfründe zu sichern und ihre Machtbasis auszubauen. Diverse Verbrechersyndikate versuchen das Chaos auszunutzen und ihre Klauen noch tiefer in die Gesellschaft auf Gaslin VII zu schlagen.

Die Bewohner von Gaslin VII haben einen neuen Gouverneur gewählt und dieser ernannte seinen Stellvertreter. Die Coaxiumrafferinerie ist seit neuestem wieder in Betrieb und stellt eine der Haupteinnahmequellen der Wirtschaft von Gaslin VII dar.
Der Raumhafen ist auf dem besten Weg ein Shadowport zu werden, doch im Hintergrund schauen schon einige auf diesen Raumhafen um ihn zu ihren eigenen Zwecken zu nutzen …

OT Informationen

Unsere LARP–Veranstaltungen sind die Anax Anon, eine STAR WARS Taverne und das Gaslin VII, unsere Hauptconreihe im STAR WARS Universum.

Generell gilt: Ihr könnt darstellen, was ihr möchtet, solange ihr es mit dem Hintergrund des STAR WARS Universums erklären könnt. Ihr wollt Mitglieder des Imperiums oder der neuen Republik, ein Alien oder der beste Schmuggler im Outer Rim sein, kein Problem. Ihr wollt genauso berühmt werden, wie die berüchtigtsten Kopfgeldjäger, oder doch lieber ein Mitglied der Kartelle. Macht einfach, es ist euer Spielplatz.

Einzig Machtnutzer und Mandalorianer sind Castingrollen, denn diese beiden können das Spiel schnell aus dem Gleichgewicht bringen. Also wenn ihr so etwas darstellen wollt, meldet euch bitte bei uns als Orga. Und zwar bevor ihr damit anfangt. Wir wollen mit dem Casting nur sicher gehen, dass ihr euch der Verantwortung dieser Rollen bewusst seid und sie entsprechend darstellen könnt.

Ausgefallene Bevölkerungsgruppen der Galaxis (z.B. ohne eigene Raumfahrt), die sich auf Gaslin ansiedeln wollen, sollten dies im Vorfeld mit der Orga absprechen und ihr Konzept vorstellen.

Die Anax Anon wird vermutlich mehrmals im Jahr in den Räumen des Gran Paradiso Roadhouse Club in Wuppertal (NRW) stattfinden. Die genauen Termine erfahrt ihr im Bereich Ankündigung Veranstaltungen, per Rundmail, auf unserer Facebookseite und auf unserem Discord Server. Sie soll euch die Möglichkeit bieten eurem Charakter mehr Tiefe zu geben und euch die Wartezeit auf die Hauptcon zu verkürzen. Des Weiteren dient sie der Unterstützung des Gran Paradiso, um die Räumlichkeiten weiter halten zu können. Die Anax Anon hat eine Altersfreigabe ab 18 Jahren.

Das Gaslin VII wird jährlich im Stöffelpark in Enspel (RLP) um das erste Wochenende im November stattfinden. Damit wollen wir euch eine gewisse Planungssicherheit geben. Denn nichts ist schlimmer als nicht zu wissen, wann eine geliebte Conreihe stattfinden wird. Die Con wird zwischen drei und vier Tagen dauern. Also genug Zeit euch innerhalb des STAR WARS Universums zu bewegen. Dabei ist das Gaslin VII ein LARP von euch für euch. Für das Gaslin VII gibt es keine Altersbeschränkung. Den STAR WARS ist ein generationenübergreifendes Phänomen. Sollten gewisse Bereiche eine Altersbeschränkung haben wird dies auf Hinweisschildern zu finden sein.

Wie ihr euch an der Gestaltung der Veranstaltungen beteiligen könnt, erfahrt ihr bei Plot und Quests.


Wir möchten explizit darauf hinweisen das es sich bei unseren Veranstaltungen um Fan-Veranstaltungen eines  gemeinnützigen Vereins handelt und wir keinerlei Gewinnabsichten verfolgen.

Ankündigung Veranstaltungen

Anax Anon

Anax Anon 2025

 

Eröffnung der Anmeldung 01.02.25


IT Informationen:

„Auf ihrer dreißig Standardtage dauernden Tour durch den Arkanis Sektor befindet sich die Anax Anon am Lagrange-5-Punkt von Gaslin VII, um Versorgungsgüter abzuladen und Coaxium aufzunehmen. Durch den starken Shuttleverkehr zwischen dem Frachter und Gaslin VII sind alle Leitstrahlen belegt und so werden Reisende entweder für diese Zeit im Anflugvektor warten müssen, oder sie docken an der Anax Anon an um dort die Wartezeit zu verkürzen. Die Crew der Aanx Anon versorgt jeden dabei mit Luft und Wasser. Für alles weitere müssen Reisende das Gästedeck aufsuchen.

Das zur Bar ausgebaute Deck des Frachters bietet wieder allen Aufenthalt, Getränke und Amüsement zur Erbauung. Die Crew der Anax Anon begrüßt diese Zeit um auch mal aus der normalen Routine ausbrechen zu können. Ebenso die Bewohner von Gaslin VII, um dort ungestört möglichen Geschäften nachgehen zu können.“

 

 

OT Informationen für alle Anax Anon Termine:

Wann: 29.03.2025 ab 16:00 (Einlass) Uhr bis Open End, IT ca. 19uhr

Wo: Stöffelpark, Nissenhalle, Stöffelstraße, 57647 Enspel

 

Anzahl der Teilnehmer: 60

Preis: zwei Getränkeflats

Ohne Alkohol: 40,00€

Mit Alkohol: 50,00€

Der Check in wird bis 19:00 Uhr besetzt sein, wer später kommt benutzt die Türklingel.

Gespielt wird nach DKWDDK mit Opferregel und unserem Regelwerk. Bewaffnung besteht aus Polsterwaffen und Dartblastern.

Die Getränke sind in der jeweiligen Flat enthalten. Das Mitbringen von Getränken ist nicht gestattet und ihr könnt auf einem eigenen Gaskocher vor der Nissenhalle kochen.

Wir testen vor Einlass. Bitte testet euch auch schon mal daheim.

Das sind Punkte über die nicht zu diskutieren ist.

Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden können, wird sie auf einen anderen Termin verlegt. Eure Tickets behalten ihre Gültigkeit. Da braucht ihr euch keine Sorgen zu machen.

Falls ihr übernachten wollt:

-         30 Plätze mit Feldbett in der Halle (nach VA Ende)

-         Im Auto auf dem Parkplatz

-         Extern

Es ist leider nötig sich eigenes Geschirr mitzunehmen. Im Park gibt es keine Becher, kein Besteck oder Teller. Becher: Min. 0,5l da wir keine Flaschen rausgeben.


Gaslin VII

Gaslin VII Episode 5 – unerledigte Geschäfte


IT Einleitung:

Was geschah während des letzten Landefensters ?



Allgemein

Seit der gewaltsamen Vertreibung der Hutten hat sich auf Gaslin VII einiges getan. Die Siedlung um die Landepads A-7 prosperiert, einfache Behausungen des sogenannten Ghettos sind verschwunden und haben festen Häusern mit Geschäften, Büros und Wohnungen Platz gemacht. Die Landepads sind gut besucht und Einnahmen fliessen in die Siedlung. Sogar eine eigene Markthalle wurde errichtet und es bilden sich langsam einzelne Siedlungsaussenposten in der umgebenden Schotterwüste um die Zentralsiedlung.  Wobei Wüste? Kaum verließen die angereisten Biologen und Prospektoren die Siedlung, kamen sie mit reichlich neuer Fauna und Flora in Kontakt und konnten erkennen das Gaslin noch nicht so leer und öd war wie gedacht. 

Allerdings nahmen die Angriffe der Chetonen wieder zu und offenbar sind die Hutten nicht wirklich glücklich dass sich das Gaslin System losgesagt hat. So schickten sie einen undercover Sabotagetrupp, der die Coaxiumraffinerie sabobierte und eine Mitteilung der Hutten ins Com System schmuggelte, in der Gaslin 7 mit Gewalt und einer Wiederkehr gedroht wird. 

Der Sabotagetrupp konnte durch Truppen der FRG und des Imperiums aufgespürt und eliminiert werden. 


Die Freie Repubik Gaslin (FRG)

Die FRG begann damit, ihre Position zu festigen und einen Anstrich von Zivilisation auf diesen kleinen Dreckklumpen im Outer Rim zu tragen. So erließ sie erste Gesetze, rekrutierte eigene Sicherheitskräfte und versuchte Handel und Wirtschaft voranzubringen. Auch übernahm sie einen Teil des Raumhafens vom Imperium gegen ein Freihandelsabkommen mit der imperialen Enklave. Doch schon bald flammten erste Konflikte über Zuständigkeiten und Gesetze mit den Imperialen auf, die sogar fast in einen offenen Krieg mündeten. Die konnte im letzten Moment vorerst abgewendet werden.


Das Imperium

Die imperiale Enklave wächst und die Infrastruktur und Sicherheit des imperialen Logistikknotens wird verbessert. So wurden inzwischen eigene Landepads für den Frachtverkehr, ein Hangar für die Fighterstaffel, sowie eine eigene Basis für deren Mannschaften und Techniker errichtet. 

In der imperialen Zentrale wurde das Kommandozentrum ausgebaut und Datenanbindungen ans interstellare Holonet und die imperiale Sektorzentrale etabliert. Auch die Garnison zum Schutz des Stützpunkts wird ausgebaut und die technischen Abwehrmaßnahmen erweitert.

Zwischen der FRG und dem Imperium herrscht in Anbetracht der Huttenbedrohung ein fragiler Frieden, der immer wieder durch Kompetenzgerangel und umstrittene Gebietsansprüche erschüttert wird. 


Die Mandalorianer

Nachdem die Mandalorianer allen Nichtmandalorianern das Betreten ihrer Enklave verboten haben und zur Kontaktaufnahme eine Dependance hinter den Räumen der Kopfgeldjägergilde neben der Cantina eingerichtet hatten zogen sie sich ein wenig aus dem Fokus der Tagespolitik Gaslins zurück. Stattdessen widmeten sie sich wieder den Aufträgen und der Ausbildung in ihrem Kampfzirkel. Das Verhältnis zwischen ihnen und dem Imperium bleibt weiter angespannt und das zur FRG ist von Ignoranz geprägt. 


Die neue Republik

Bisher gibt es keine offizielle Vertretung der Republik auf Gaslin, allerdings munkelt man immer wieder von Spionage und Sabotagetrupps der NR die dem Imperium das Leben schwer machen. 


Es bleibt spannend, was bis zum nächste Landefenster auf Gaslin VII bereits passiert ist oder mit dem Eintreffen der Neuankömmlinge passieren wird. 

Werden die Hutten ihren Machtanspruch erneuern? Gehen sich Imperium und FRG gegenseitig an die Kehle oder unterstützen sich im Kampf gegen die Hutten? Kann die FRG ihren Anspruch auf Gaslin ausbauen?  Was passiert mit der Raffinerie und der einheimischen Fauna, sprich den Chetonen?  Was treiben die seltsamen Gestalten an der alten Kultstätte? Sind sie ein Gewinn oder eine Bedrohung für Gaslin VII? 



OT Informationen:

Gaslin VII – Episode 5 – Unerledigte Geschäfte ist ein Sandbox LARP nach DKWDDK mit Opferregel und zusätzlichem Regelwerk. 

Es gelten Beschränkungen für Machtnutzer/sensitive, imperiale Offiziere und Mandalorianer. Diese sind Castingrollen. Eine bestätigte Anmeldung zur Con bedeutet keine Charakterabnahme!

Die Veranstaltung findet vom 07.11.2025 bis zum 09.11.2025 im Stöffelpark in Enspel (RLP) statt. Es wird die Möglichkeit der Frühanreise am 06.11.2025 mit Absprache geben. Die Adresse des Veranstaltungsortes ist: Stöffel – Park, Stöffelstraße in 57647 Enspel


Diese Veranstaltung ist ein Selbstversorger LARP, aber es wird möglich sein, Getränke und kleine Snacks in der Cantina zu fairen Preisen zu erwerben. Ansonsten kann vor den Gebäuden Essen auf Gaskochern zubereitet werden und vor der Nissenhalle (IT Cantina) kann gegrillt werden. Weitere Verpflegungsmöglichkeiten werden wir vor der Veranstaltung kommunizieren. Das Rauchen innerhalb der Gebäude und das Mitbringen von echten Haustieren aller Art ist untersagt.


Weitere Informationen:


Verfügbare Plätze: 199 Plätze

Preis pro Ticket: 

Staffel 1: 1.2.2025 - 30.4.2025  110 Euro + 10 Euro bei Frühanreise

Staffel 2: 1.5.2025 - 31.8.2025  130 Euro + 10 Euro bei Frühanreise

Staffel 3: 01.09.-15.10.2025  150 Euro Conzahler-Preis + 10 Euro bei Frühanreise


ACHTUNG!

Die Anmeldung gilt erst ab vollständiger Zahlung des Ticketpreises. Erfolgt diese nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsinformationen, wird die Anmeldung gelöscht und die Reservierung verfällt. Ebenso werden Tickets, die nicht in der bestellten Staffel bezahlt werden, automatisch zu Beginn der neuen Staffel hochgestuft. Hier gelten nicht die 14 Tage. 

NEU!   Auf-/Abbauhelfer: Wir bieten eine Teilrückerstattung des Tickets von 30€ auf die Staffel an, sowie Vollverpflegung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:  


Aufbau: Anwesenheit ab dem 06.11.25 ab 10 Uhr Abbau: Anwesenheit 09.11.25 bis Entlassung durch Baukoordinator


NEU! NSC Plätze: Wir bieten ab sofort 10 Plätze für Kampf und Ambiente NSC an. Ticketpreis : 50€ , Indoor Schlafplatz und Vollverpflegung


Ticketpreise Kinder (max. 10 Plätze)  unter 18 Jahren:

Bis 14 Jahre: 50,00€

Ab 15 Jahre: 80,00€

Alle Kinder brauchen eine Aufsichtsperson. Für eine Betreuung seitens der Orga kann keine Garantie übernommen werden. 

Frei ohne Altersbeschränkung (einzelne Bereiche können eine Altersbeschränkung haben)

Frühanreise nach Absprache: 06.10.2025 ab 15:00 Uhr

Anreise: 07.11.2025 ab 8:00 Uhr

Beginn der Veranstaltung: 07.11.2025 um 15:00 Uhr

Ende der Veranstaltung: 09.11.2025 um 02:00 Uhr

Abreise: 09.11.2025 bis um 14:00 Uhr

Schlafen findet in beheizten Gebäuden oder in Zelten statt, bitte bei der Anmeldung angeben. Eine feste Platzzuweisung findet NUR durch die Orga statt. Nebenabsprachen sind nichtig.

Feldbetten für den Indoorbereich müssen selbst mitgebracht werden. Etwaige Plätze in Etagenbetten werden von der Orga bekannt gegeben und zugeteilt.  Für diese ist eine Unterlage/ Matratze in den Maßen 200x80 notwendig und Schlafmaterial.

Die Plätze in den Bereichen werden nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben:

OT Bereich (Schmiede):                                             25 Plätze davon 8 Stockbettplätze, Rest Feldbett

OT Bereich (Gebäude um das Café):  15 Plätze (Feldbett!)

OT Bereich (OT Campingplatz) im beheizten Zelt: 24 Plätze (Feldbett) 

IT Bereich Imperium (Werkstatt):                            26 Plätze (20 xFeldbett+4x Stockbett)

Eigene Zelte/Camper (Bereich um die Nissenhalle für IT und im OT Campingplatz):             ohne Begrenzung

Die Zelte sind nach Möglichkeit so zu gestalten oder zu tarnen, dass sie in ein STAR WARS Setting passen. Es werden Erdnägel für harte Böden sowie eine starke Bohrmaschine benötigt. Die Orga stellt kein Werkzeug. Strombedarf ist rechtzeitig vor der Veranstaltung anzugeben und eigenständig Verteilerkabel IP44 geprüft mitzubringen.

Für OT Zelte/Camper wird es einen OT Campingplatz geben. Heizung: Standard ist eine Gasheizung, Elektroheizungen mit externem Anschluß sind nicht gestattet.

Covid – 19 Konzept: es wird vor Ort getestet beim Check In. Bitte seid so vernünftig, bei einer Krankheit vorher abzusagen und daheim zu bleiben. Das Abweisen beim Check-in aufgrund Covid berechtigt nicht zur Rückzahlung der Con Gebühr 

Mit der Anmeldung bestätige ich dass ich diese Einleitung sowie das aktuelle Regelwerk für die Veranstaltungsreihe Gaslin VII sowie für alle Veranstaltungen des Outer Rim e.V. gelesen und verstanden habe und zukünftige Änderungen des Regelwerkes zur Kenntnis nehmen werde.  Regelwerk: https://outerrimev.de/#DownloadundMedien



english version

Plot und Quest

Das Prinzip von Euch für Euch


Das Gaslin VII ist ein Sandbox LARP, das heißt wir als Veranstalter oder Orga sorgen nur für ein Rahmen gebendes Regelwerk, das Gelände und die sonstige Vorbereitung. Natürlich stehen wir euch auch im Vorfeld für Fragen aller Art zur Verfügung, dafür habt ihr die Möglichkeit uns auf Facebook oder Discord direkt anzuschreiben, oder indirekt an die Email Adresse: kontakt@domainname.de

Was könnt ihr jetzt machen um die Veranstaltung zu unterstützen?

Nun ihr könnt unter spielangebote@outerrimev.de kleine bis große Handlungsstränge, auch Plot genannt oder kleine Aufträge, bekannt als Quests, einreichen. Wir unterstützen euch dann bei der Durchführung. Wie genau das abläuft erfahrt ihr unter den jeweiligen Punkten.


Egal ob ihr einen Plot oder eine Quest einreicht, die Mail muss folgendes enthalten:

  1.     Die OT Namen aller beteiligten Personen

  2.     Plot oder Quest

  3.     Charakterfoto vom Questgeber

  4.     Kurze Beschreibung

  5.     Wird Funk benötigt?


Plot

Ein Plot ist ein Handlungsstrang der entweder eine Gruppe, Fraktion oder sogar alle Teilnehmer betreffen kann. Wie genau er aussieht, ist eurer und unserer Fantasie überlassen. Ja, möglicherweise kommt von uns auch der ein oder andere Plot. Wenn ihr also eine bestimmte Zielgruppe bespaßen wollt und das auch noch über einen längeren Zeitraum, also mehr als ein zwei Stunden, dann habt ihr einen Plot.

Den könnt ihr bei uns einreichen und wir prüfen ihn.

Die Prüfung umfasst Zielgruppe, Durchführbarkeit und Aufwand. Sollte er möglich sein, bekommt ihr von uns die Genehmigung und einen zeitlichen Rahmen, in dem ihr euren Plot ins Spiel bringen könnt. Alles was ihr dafür braucht müsst ihr selber stellen, also Antagonisten, Gegenstände und was sonst noch gebraucht wird. Das kann natürlich auch euer eigener Charakter sein. Die Belohnung für euch ist die Dankbarkeit der Spieler und eine Menge Spaß.


Quest

Eine Quest ist eher eine kurzfristige Angelegenheit. Es ist normalerweise eine klar definierte Aufgabe und eine Belohnung ist in Aussicht. Dabei unterstützen wir euch in dem wir die zeitliche und örtliche Planung für euch übernehmen. Nach der Einreichung prüfen wir die Quest nach folgenden Kriterien:

  1. Die Quest muss eine klare Aufgabe sein, die andere Spieler annehmen können, zusätzlich muss eine Belohnung in Aussicht stehen.
  2. Die Spieler müssen sich für die Quest in eine potentielle Gefahr begeben und / oder sich auf dem Außengelände bewegen.
  3. Die Quest muss von jedem Spieler zu bewältigen sein.

Nachdem wir eure Quest freigeben haben, bekommt ihr ein Mail mit allen relevanten Daten. Auch hierbei stellt ihr alles. Wenn die Belohnung in Credits erfolgt, stellen wir sie zur Verfügung. Eine Quest kann entweder von euch selbst, der Kopfgeldjägergilde oder den Fraktionen ins Spiel gebracht werden. Das steht aber dann in eurer Mail.

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•   Stand: 01.06.2022


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Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet.


5.     Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles


5.1.     

Wir erheben auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

5.2.     

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.


6.     Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter


6.1.     

Wir setzen innerhalb unseres Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Inhalts- oder Serviceangebote von Drittanbietern ein, um deren Inhalte und Services, wie z.B. Videos oder Schriftarten einzubinden (nachfolgend einheitlich bezeichnet als “Inhalte”). Dies setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer wahrnehmen, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner so genannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Website ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und Betriebssystem, verweisende Webseiten, Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten, als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.


6.2.     

Die nachfolgende Darstellung bietet eine Übersicht von Drittanbietern sowie ihrer Inhalte, nebst Links zu deren Datenschutzerklärungen, welche weitere Hinweise zur Verarbeitung von Daten und, z.T. bereits hier genannt, Widerspruchsmöglichkeiten (sog. Opt-Out) enthalten:

6.2.1.               

  Externe Schriftarten von Google, Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA htt („Google Fonts“). Die Einbindung der Google Fonts erfolgt durch einen Serveraufruf bei Google (in der Regel in den USA). Datenschutzerklärung:/, Opt-Out: https://www.google.com/settings/ads/.

6.2.2. 

Landkarten des Dienstes „Google Maps“ des Drittanbieters Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, gestellt. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://www.google.com/settings/ads/.

6.2.3.     

Videos der Plattform “YouTube” des Drittanbieters Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://www.google.com/settings/ads/.

6.2.4.               

Externer Code des JavaScript-Frameworks “jQuery”, bereitgestellt durch den Drittanbieter jQuery Foundation, https://jquery.org.


7.     Rechte der Nutzer


7.1.     

Nutzer haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von uns über sie gespeichert wurden.

7.2.     

Zusätzlich haben die Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, sofern zutreffend, Ihre Rechte auf Datenportabilität geltend zu machen und im Fall der Annahme einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

7.3.     

Ebenso können Nutzer Einwilligungen, grundsätzlich mit Auswirkung für die Zukunft, widerrufen.


8.     Löschung von Daten


8.1.     

Die bei uns gespeicherten Daten werden gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der Nutzer nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der Nutzer, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

8.2.     

Nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, für Besteuerung relevante Unterlagen, etc.).


9.     Widerspruchsrecht


9.1.     

Nutzer können der künftigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.


10. Änderungen der Datenschutzerklärung

10.1.     

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes sowie der Datenverarbeitung anzupassen. Dies gilt jedoch nur im Hinblick auf Erklärungen zur Datenverarbeitung. Sofern Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind oder Bestandteile der Datenschutzerklärung Regelungen des Vertragsverhältnisses mit den Nutzern enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Zustimmung der Nutzer.

10.2.     

Die Nutzer werden gebeten sich regelmäßig über den Inhalt der Datenschutzerklärung zu informieren.



Allgemeine Geschäftsbedingungen des Outer Rim e.V.


Für alle LARP Veranstaltungen des Outer Rim e.V.


§1 Geltungsbereich...............................................................................................................................1

§2 Anmeldung und Auftragsbestätigung..............................................................................................1

§3 Zahlungsbedingungen, Kosten und Rabatte....................................................................................1

§4 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung................................2

§5 Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen..................................................................................2

§6 Haftung............................................................................................................................................2

§7 Foto- bzw. Filmerlaubnis.................................................................................................................2

§8 Regelwerk........................................................................................................................................2

§9 Sicherheit.........................................................................................................................................3

§10 Einsatz von Feuerwerk, Tiere........................................................................................................3

§11 Datenschutz....................................................................................................................................3

§13 Corona-Klausel..............................................................................................................................4

§14 Salvatorische Klausel....................................................................................................................4


§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle mit dem Outer Rim e.V.

(zukünftig OR) als Veranstalter geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen.

Veranstaltungsorte und ggf. Teilnahmegebühren, sowie die maximale Teilnehmeranzahl sind den

jeweiligen Angeboten zu entnehmen.

Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende die AGB des OR an. Abweichende Vereinbarungen der

Vertragspartner gelten nicht, es sei denn, der OR hat diese schriftlich bestätigt. Individuelle

Absprachen zwischen dem OR und dem Vertragspartner haben stets Vorrang.


§2 Anmeldung und Auftragsbestätigung

Die Anmeldung für Veranstaltungen in der Veranstaltungsdatenbank der Homepage des OR erfolgt

online über das dort bereitgestellte Anmeldeformular. Der Anmeldeschluss ist der jeweiligen

Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der

Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt bis zu der vom OR festgelegten maximalen

Teilnehmeranzahl. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot. Vertragsschließende sind

der OR und teilnehmende Einzelpersonen. Erfolgt die Anmeldung von Teilnehmenden über eine

dritte Person, so ist die anmeldende Person Vertragsschließender. Die Annahme wird durch eine

Bestätigung per Email erklärt. Mit ihrem Zugang kommt der Vertrag zustande.


§3 Zahlungsbedingungen, Kosten und Rabatte

Der Teilnahmebeitrag ist nach Erhalt der Bestätigung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe von

Veranstaltungsname und Teilnehmername auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.

Wird der Teilnahmebeitrag nicht innerhalb dieses Zeitraums überwiesen, verfällt die Anmeldung.

Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist Voraussetzung für eine verbindliche Teilnahme an der

gebuchten Veranstaltung.

Werden Teilnehmenden für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen

Teilnahmebeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im

vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter*innen


ausdrücklich ausgenommen. Können Teilnehmende die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht

erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl

bestehen.


§4 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der

Veranstaltung

Bei Rücktritt oder Verhinderung erfolgt KEINE Rückerstattung des Ticketpreises. Der Rücktritt hat

schriftlich per Email an den OR zu erfolgen.

Bei Rücktritt von Teilnehmenden nach Vertragsschluss liegt im Falle eines Rücktritts die

Verantwortung einen anderen Käufer für das Ticket zu finden beim Käufer selbst, der OR ist per

Mail über anmeldung@outerrimev.de zu informieren, mit Angabe des Käufers.

Der OR behält sich das Recht vor, Anmeldungen von Personen nicht anzunehmen und somit

Personen von der Veranstaltung auszuschließen.


§5 Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen

Der OR behält sich vor, Veranstaltungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen räumlich

und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder in Folge

höherer Gewalt). Teilnehmende werden darüber unter den in der Anmeldung genannten

Kontaktdaten umgehend informiert. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden können, erhalten die

Einrichtungen bzw. Teilnehmende die bereits gezahlten Teilnahmegebühren zurück. Gleiches gilt,

wenn Teilnehmende an einem Nachholtermin für die Veranstaltung nicht teilnehmen können.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


§6 Haftung

Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Verhalten seitens des OR oder durch von ihm beauftragte Personen beruht.

Unberührt hiervon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


§7 Foto- bzw. Filmerlaubnis

Im Rahmen der Veranstaltungen werden zum Zwecke der Dokumentation und Werbung

Fotoaufnahmen bzw. Filmaufnahmen getätigt. Die Aufnahmen werden von bestellten und

genehmigten Fotografen des OR getätigt. Privataufnahmen während der Veranstaltung sind nicht

gestattet. Alle Teilnehmenden erklären sich bei der Abgabe der Anmeldung damit einverstanden,

dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur

Dokumentation/Werbung und Veröffentlichung in den Medien (Druck und Online) gespeichert,

genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Zu diesem Zweck dürfen diese auch Dritten weiter

gegeben werden. Die Teilnehmenden verzichten in diesem Rahmen auf jegliche Honorarzahlung

und erheben keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Fotoaufnahmen.

Die Foto- bzw. Filmerlaubnis ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung. Ihr

kann bei der Anmeldung und vor der Veranstaltung schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax

widersprochen werden.


§8 Regelwerk

Mit der Anmeldung erkennen Teilnehmende das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für

das Spiel verbindlich an.

Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach Erhalt der Anmeldebestätigung haben alle

Teilnehmenden der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat

dem vom Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen. Die Spielleitung ist in ihrer Form

als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages

verbindliche Regeländerungen zu beschließen.


§9 Sicherheit

Alle Teilnehmenden versichern, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen,

geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit

die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann

im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. Alle Teilnehmenden sind

verpflichtet, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.

Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung von Teilnehmenden einer Sicherheitsüberprüfung

zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden und sind

vom Spielgelände zu entfernen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.

Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, alle Ausrüstung (insbesondere selbst verwendete

Polsterwaffen und Rüstungen) selbstständig auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den

Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, sind diese sofort aus dem Gebrauch zu

nehmen. Alle Teilnehmenden sind für die Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit

eigener Ausrüstung selbst verantwortlich.

Alle Teilnehmenden verpflichten sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel

hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmende und die Umgebung zu vermeiden.

Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen

von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen

eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig machen, hat von Kämpfen jeder Art sowie von

körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen

führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

Teilnehmende, welche gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des

Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von

der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des

Teilnahmebeitrages hat.


§10 Einsatz von Feuerwerk, Tiere

Die Nutzung von Feuerwerk und Pyrotechnik ist auf der Veranstaltung grundsätzlich untersagt. Das

Abbrennen von Feuerwerken der Kategorien F1 und T1 kann in Ausnahmefällen durch den

Veranstalter freigegeben werden. Dazu muss das geplante Feuerwerk durch teilnehmende Personen

beim Veranstalter bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn angemeldet werden. Im Falle

einer Nutzung von T1-Feuerwerk ist zusätzlich eine schriftliche Genehmigung der zuständigen

Behörde zum rechtmäßigen Abbrand beizubringen. Der Veranstalter hat das Recht, eine erteilte

Freigabeerteilung bis vor Beginn des Feuerwerks ohne Nennung von Gründen zurückzuziehen.

Das Mitbringen von Haustieren aller Art ist nicht gestattet.


§11 Datenschutz

Allen Teilnehmenden ist bekannt und willigen darin ein, dass die zur Abwicklung der Veranstaltung

erforderlichen persönlichen Daten vom OR auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden.

Alle Teilnehmenden stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen

Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom OR selbstverständlich

vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten aller

Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des

Telemediengesetzes (TMG).

Allen Teilnehmenden steht das Recht zu, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu

widerrufen. Der OR ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten der

teilnehmenden Person verpflichtet.


§12 Corona-Klausel

Der Veranstalter ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten oder diesen Vertrag zu kündigen,


wenn ihm ein Festhalten an der Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Virus-

Epidemie nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im


Landkreis, in dem die Veranstaltung stattfinden soll, oder in denjenigen Gebieten, aus denen die

meisten Teilnehmenden erwartet werden, vermehrt zu Corona-Erkrankungen kommt; wenn die

Veranstaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Auflagen oder des Vermieters der

Veranstaltungsfläche ganz oder in Teilen abgesagt oder so reglementiert wird, dass die

Durchführung der Veranstaltung nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist; wenn Dienstleister zur

Ausgestaltung der Veranstaltung aufgrund des Corona-Virus ausfallen und die Durchführung der

Veranstaltung dadurch nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist; wenn ein erheblicher Teil der

Teilnehmenden ihre Teilnahme aufgrund des Corona-Virus absagt oder wenn die Veranstaltung

aufgrund des Corona-Virus anders so beeinträchtigt wird, dass ihre Durchführung für den

Veranstalter faktisch und wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt. Die Parteien schließen für diesen

Fall gegenseitig alle Schadensersatzansprüche aus. Etwaige bestehende Allgemeine

Geschäftsbedingungen werden abgedungen, soweit sie diesen Regelungen entgegenstehen.


§13 Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit

einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.


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